Seit 1988 arbeiten wir als „Arbeitskreis Zahngesundheit Paderborn“ zusammen:
- Gesetzliche Krankenkassen
- Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des AKZG PB
- Gesundheitsamt Paderborn
- Niedergelassene Zahnärzte im Kreis Paderborn
Die Verhütung von Zahnerkrankungen ist gesetzlich im § 21 SGB V (Gesetzliche Grundlagen) verankert. Hier ist die Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Grundschulen mit ihren verschiedenen Maßnahmen festgeschrieben. In spezifischen Programmen setzt der Arbeitskreis Zahngesundheit Gruppenprophylaxe, Beratung zur Mundhygiene und (zahn-)gesunder Ernährung in Kindertagesstätten und Grundschulen im Kreisgebiet um.